Die Genehmigung einer Pflegestufe dauere fünf Wochen, sagt Barmer-Experte Parketny.
Die Kassen entschieden dabei oft zugunsten der Versicherten
Herr Parketny, wie kommt man als Pflegebedürftiger an die Zuschüsse im Rahmen der Pflegeversicherung?
..........
Nein, im Gegenteil: Die Pflegekassen legen in der Regel die Pflegestufen-Bewertungen des MDK zugunsten des Versicherten aus. Das heißt, wenn der MDK beim Zusammenzählen der Zeit, für die ein Pflegebedürftiger Hilfe benötigt, knapp unter den gesetzlich geforderten mindestens knapp 46 Minuten Grundpflege für die Pflegestufe I bleibt, prüfen die Pflegekassen, ob das Gutachten nicht doch Hinweise enthält, die für eine Genehmigung der Pflegestufe sprechen. Alles andere wäre auch unangemessen. Man stelle sich vor, solche Grenzfälle würden vor den Sozialgerichten landen, wo eine Entscheidung Monate oder Jahre dauern kann. Diese Zeit hat doch ein Pflegebedürftiger nicht.
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,2418200
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 12.11.2007)