BEGUTACHTUNG VON PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT Neues Verfahren zur Pflegebegutachtung erprobt – MDS und Uni Bremen legen Abschlussbericht vor Essen/Bremen, 02. Dezember 2008
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) und das Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP) der Universität Bremen haben ihren Abschlussbericht über die praktische Erprobung eines neuen Verfahrens zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit vorgelegt. Das teilte der Beirat zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes am 1. Dezember 2008 in Berlin mit.
Der jetzt veröffentlichte Bericht ist Teil eines Modellprojektes, das die Spitzenverbände der Pflegekassen auf Anregung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im Jahr 2006 eingerichtet haben. In dem Modellprojekt haben der MDK Westfalen-Lippe (MDK WL) und das Institut für Pflegewissenschaft der Universität Bielefeld (IPW) ein neues Pflege-Begutachtungsverfahren entwickelt (Hauptphase 1). Im Anschluss wurde dieses Verfahren in der Praxis erprobt und vom MDS und dem IPP wissenschaftlich evaluiert (Hauptphase 2).
Das neue Begutachtungsinstrument bewertet, welche Personen selbstständig und welche in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind bzw. in welchem Umfang sie von personeller Hilfe anderer abhängig sind. Das neue Instrument ist damit in der Lage, den Hilfebedarf von Menschen in seiner Gesamtheit angemessen abzubilden.
Neues Instrument erfüllt wissenschaftliche AnforderungenAuftrag von MDS und IPP war es, die Güte des neuen Begutachtungsverfahrens nach wissenschaftlichen Kriterien zu überprüfen. In ihrem Abschlussbericht kommen die Projektnehmer zu dem Ergebnis, dass das Begutachtungsverfahren den Praxistest bestanden hat und die Anforderungen an wissenschaftliche Gütekriterien erfüllt.
Um wissenschaftlichen Gütekriterien zu genügen, muss ein Instrument reliabel und valide sein. Bei der Reliabilität wird beurteilt, ob die Bewertung der Pflegebedürftigkeit durch das neue Instrument unabhängig vom Anwender erfolgt bzw. wie gut sich Bewertungen mit dem gleichen Instrument bei gleichen Ausgangsbedingungen wiederholen lassen. Zur Beurteilung der Validität wird u.a. überprüft, wie besonders relevante Gruppen der Antragsteller im neuen Instrument berücksichtigt werden (zum Beispiel Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen bzw. Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz sowie andere besondere Fallkonstellationen).
Die Fragestellungen wurden in einer umfangreichen, repräsentativen Studie bearbeitet. An der Erprobung des neuen Verfahrens wirkten 49 Gutachterinnen und Gutachter aus acht Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDK) von Mai bis Juli 2008 mit. Diese Gutachter erprobten das neue Verfahren bei 1.717 Antragstellern, die sie in diesem Zeitraum regulär zu begutachten hatten. Die Antragsteller wurden sowohl nach dem aktuell gültigen als auch nach dem neu entwickelten Verfahren begutachtet. Damit erfolgte die Erprobung unter den realen Bedingungen der Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch XI durch den MDK
Nach Einschätzung von MDS und IPP ist das neue Instrument in der Lage, Menschen mit Demenz und Personen mit gerontopsychiatrischen oder anderen kognitiven Einschränkungen sehr gut zu erfassen. Zugleich wird auch der somatische Hilfebedarf besser als mit dem bisherigen Instrument identifiziert. Das neue Begutachtungsinstrument ist deshalb eine sehr gute Grundlage, um den Grad der Abhängigkeit von pflegerischer Hilfe zu ermitteln und ihn in Leistungen der Pflegeversicherung umzusetzen, so die Verfasser.
Quelle: http://www.mds-ev.de/3115.htm
der 144seitige Abschlußbericht ist ebenfalls unter dem o. a. Link zu finden