BIVA-Presseerklärung Nr. 14/06Heimmitwirkung dient der Stärkung der Verbraucherrechte
Heimbericht der Bundesseniorenministerin bekräftigt Forderungen der BIVA nach einer starken BewohnermitwirkungHeimmitwirkung ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Selbstbestimmung und damit ein Kriterium für Qualität in den Heimen. Dies stellt der gerade erschienene erste Heimbericht des Bundesseniorenministeriums heraus. Die BIVA, die die Entwicklung der Heimmitwirkung maßgeblich begleitet und beeinflusst hat, begrüßt dies ausdrücklich und wird sich verstärkt dafür einsetzen, dass bei den anstehenden Reformen die Mitwirkungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner nicht unter die Räder kommen.
Der letzte Woche erschienene Bericht über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner formuliert vier Leitziele der Bundesregierung:
1. Förderung des Qualitäts-Wettbewerbs der Einrichtungen
2. Stärkung der Verbraucherposition der Bewohnerinnen und Bewohner
3. Ausbau bedarfsgerechter Wohn- und Betreuungsformen und
4. politische Rahmenbedingungen für hochwertige Leistungen
Vor allem die ersten beiden Ziele, zu denen Stichworte wie „Qualitätsmanagement“, „Transparenz“ und „Heimmitwirkung“ genannt werden, erscheinen zur rechten Zeit. Nach der Föderalismusreform steht nun die Gesundheitsreform auf der Agenda der Koalition, mit der Pflegereform im Schlepptau. „Die anstehenden Reformen – Pflegeversicherung und Länderheimgesetze – dürfen den erreichten Stand der Heimmitwirkung nicht gefährden“, so Katrin Markus, die Geschäftsführerin der BIVA. „Letztendlich geht es allen Beteiligten um eine Verbesserung der Qualität bei effizientem Einsatz der vorhandenen Mittel. Ein funktionierender Heimbeirat ist die preiswerteste Qualitätskontrolle, die sich ein Heim wünschen kann.“
Die Reformen aus dem Jahr 2002 brachten deutliche Verbesserungen in Bezug auf die Rechtsstellung und den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Altenwohn- und Pflegeheimen.
Nicht zuletzt der Intervention BIVA ist es zu verdanken, dass tiefgreifende Veränderungen durchgesetzt wurden.
Heimbeiräte haben seitdem:
Mitwirkungskompetenzen in allen den Heimbetrieb betreffenden Bereichen.
Sie haben das Recht, Einsicht in die Preiskalkulationen der Heimträger zu nehmen.
Sie sind an den Leistungs-, Qualitäts- und Vergütungsvereinbarungen zu beteiligen.
Außenstehende wie z.B. Angehörige oder Betreuer können sich in den Heimbeirat wählen lassen, was dessen Effektivität stark verbessert.
Seit ihrem Bestehen geht es der BIVA darum, die Situation der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner zu verbessern. Besonderes Augenmerk wurde von Anfang auf die Unterstützung der Heimbeiräte durch sachkundige Beratung gelegt.
Entbürokratisierung ist ein weiteres Schlagwort in der Reformdebatte. Die Heime trifft im Hinblick auf die Pflege und den Nachweis der Qualität eine besondere Dokumentationspflicht „Viele Missstände, Probleme oder auch Verbesserungsvorschläge werden im Heim von den Bewohnern und ihren Heimbeiräten angesprochen.“ so Katrin Markus weiter. “In vielen Fällen kann von der Heimleitung schnell und leicht Abhilfe geschaffen werden. Unbürokratischer kann Qualitätsverbesserung nicht ablaufen.“
Quelle: biva.de - Presseerklärungen