BIVA-Pflegeschutzbund bietet UnterstützungDer gemeinützige Verein Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) stellt bei seiner Beratungstätigkeit seit vielen Jahren immer wieder Rechtsverstöße im ambulanten und stationären Bereich zum Nachteil der pflegebedürftigen Menschen fest. Zentraler Dreh- und Angelpunkt sind Heimverträge, die leider immer wieder Grund zur Beanstandung sind.
Der Umzug in ein Pflegeheim oder die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst kommen für viele Betroffene plötzlich und ungeplant. Man sieht sich dann als Betroffener oder häufig auch Angehöriger plötzlich einem Regelwerk von nicht selten 30 Seiten gegenüber und unterschreibt dieses quasi blind, weil man in der belastenden Situation einfach nur froh ist, eine Versorgung gefunden zu haben.
Auf den Internetseiten der BIVA gibt es eine kostenlose Anleitung zum Lesen eines Heimvertrages: https://www.biva.de/dokumente/broschueren/anleitung-pflegevertrag.pdfInformationen und individuelle Rechtsberatung unter
Telefon 0228-909048-44 und
www.biva.de. ...