Medikamentengabe durch nicht examiniertes Personal"Dürfen Hilfskräfte und Auszubildende Medikamente geben?" Diese Frage stellen sich ofmals Angehöige von pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen. Nachfolgende Informationen sollen ein wenig Licht ins Dunkel bringen.Grundsätzlich bedarf das Austeilen bzw. Verabreichen, also nicht nur das Richten der Medikation einer Ausbildung dieses Tätigkeitsbereiches. Pflegehelfer/innen benötigen sie ebenso wie Pflegeschüler/innen. Wenn jemand „geeignet“ ist, d.h. hierzu entsprechend ausgebildet ist, darf diese Person auch Medikamente austeilen bzw. verabreichen.
Einen 8-seitigen Fachaufsatz hat Werner Schell auf seinen Internetseieten veröffentlicht:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Arzneimittelrecht/ABGABE01.pdfIn einem Merkblatt der Heimaufsicht Niedersachsen (Stand 07/2016) heißt es dazu:
Anforderungen an Personal
- Grundsätzlich sollten Medikamente nur von Pflegefachkräften gestellt und verabreicht werden. Sind keine Pflegekräfte vorhanden, ist in schriftlicher Form festzuhalten wer Medikamente stellen und verabreichen darf.
- Jährliche Schulungen dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu dokumentieren.
- Nicht examinierte Kräfte dürfen keine intramuskulären oder intravenösen Injektionen verabreichen, bei subkutanen Injektionen von Insulin oder Heparin sollte ein Arzt schriftlich die Befähigung des nicht examinierten Mitarbeiters bestätigt haben.[/size]