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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: BREMEN: Heimaufsicht überfordert und personell schlecht aufgestellt  (Gelesen 38265 mal)
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« Antworten #25 am: 03. Juli 2024, 00:12 »

Folgende Antworten des Senats auf "Kleine Anfragen" der CDU-Fraktion bringen interessante Informationen an die Öffentlichkeit:

Überwachung von Pflegeeinrichtungen
Deaillierte Informationen über die Tätigkeit der Bremischen Wohn- und Betreuungsbehörde in den letzten 14 Jahren u.v.m.
Drucksache 21/461 (zu Drs. 21/385) - 22. Mai 2024 [>>]

Eigenanteile von Pflegebedürftigen
Einschätzungen der Situation für pflegebetroffene Menschen hinsichtlich der Kosten in Pflegeheimen
Drucksache 21/590 (zu Drs. 21/386) - 4. Juni 2024 [>>]

Wirtschaftlichkeit von Pflegeeinrichtungen
Einschätzungen der Situation für pflegebetroffene Menschen hinsichtlich der Kosten in Pflegeheimen
Drucksache 21/591 (zu Drs. 21/388) - 4. Juni 2024 [>>]

* 2024-05-22_Drs-21-461_41f75.pdf (292.25 KB - runtergeladen 11 Mal.)
* 2024-06-05_Drs-21-590_29551.pdf (200.4 KB - runtergeladen 8 Mal.)
* 2024-06-05_Drs-21-591_331a2.pdf (211.87 KB - runtergeladen 7 Mal.)
« Letzte Änderung: 03. Juli 2024, 00:44 von admin » Gespeichert

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« Antworten #24 am: 02. Juli 2024, 23:14 »

Zitat
Wohn- und Betreuungsaufsicht
Mehr Kontrollen in Pflegeheimen


Von Timo Thalmann - 31.03.2022

Das Wohn- und Betreuungsgesetz fordert von der Aufsichtsbehörde, die Pflegeinrichtungen gleichzeitig zu kontrollieren und zu beraten. Für diese Doppelrolle war sie laut Gutachten nie ausreichend ausgestattet.

Ambitioniertes Gesetz, für das in der Praxis aber nicht immer die notwendigen Mittel bereitstanden: Auf diese Kurzformel läuft die in der Sozialdeputation vorgestellte Überprüfung des Bremer Wohn- und Betreuungsgesetzes hinaus. Es regelt unter anderem die Rechte der Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie die Aufgaben der Aufsichtsbehörde. Das Sozialressort hatte ein entsprechendes Prüfgutachten beim Bremer Pflegeexperten Heinz Rothgang von der Universität Bremen in Auftrag gegeben.

Vor allem die Arbeit der Wohn- und Betreuungsaufsicht stand im Mittelpunkt der Diskussion. Das Gesetz weist der Behörde eine Doppelfunktion zu, einerseits die Betreiber der Einrichtungen als Aufsichtsbehörde zu kontrollieren, andererseits dabei aber weniger mit Sanktionen und unangekündigten Besuchen zu agieren, sondern vor allem als Berater und Partner der Träger aufzutreten. "Allerdings sind dazu große Ressourcen zur Überwachung dieser Gesetzesregelungen und zu einer angemessenen Beratung der Einrichtungen erforderlich. Diesem Bedarf konnte aufseiten der ausführenden Behörde in den vergangenen Jahren personell durchgehend nicht entsprochen werden", heißt es dazu im Gutachten.

"Es gab dort nach unseren Befunden viel Wechsel beim Personal, wodurch auch immer wieder Gesprächsfäden zwischen Behörde und Pflegeeinrichtung abgerissen sind", berichtete Rothgang vor den Deputierten. Die betonten vor allem die Rolle der sogenannten Regelkontrollen unterschiedlich, bei denen die Pflegeeinrichtungen ohne Anlass durch eine Beschwerde regelmäßig durch die Behörde überprüft werden. Bedingt durch Corona, aber auch durch die angespannte Personalsituation war die Zahl derartiger Kontrollen in den vergangenen zwei Jahren zwischenzeitlich auf nahezu null gefallen, was vor allem Sigrid Grönert (CDU) kritisierte. Sie forderte regelmäßige, umfängliche Kontrollen und bemängelte, dass die Sozialsenatorin zuletzt sogar zahlreiche Punkte  von der Prüfliste gestrichen habe. Das Sozialressort verweist demgegenüber auf die Vielzahl der anlassbezogenen Prüfungen, bei denen die Einrichtungen fast immer über die konkrete Beschwerde hinaus kontrolliert würden.

Rothgang berichtete, dass sich auch die Betreiber der Pflegeeinrichtungen Regelkontrollen wünschten, von denen sie sich eine gewisse Sicherheit für die eigene Arbeit versprechen würden. Er regte an, über ein längeres Intervall nachzudenken, als die derzeit im Gesetz vorgesehene jährliche Überprüfung. "Alle zwei bis drei Jahre ist der Standard in den meisten Bundesländern", sagte er. Die ambitionierte Bremer Vorgabe helfe ja nicht, wenn sie nicht eingelöst werden könne.
Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/wohn-und-betreuungsaufsicht-...



« Letzte Änderung: 03. Juli 2024, 02:09 von admin » Gespeichert

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« Antworten #23 am: 02. Juli 2024, 23:11 »

Zitat
Heimaufsicht mit Doppelrolle

Laut Gesetz gleichzeitig Kontrolle und Beratung – Initiative Heimmitwirkung fordert Änderungen


von Timo Thalmann, WK-Printausgabe 03.02.2022



Zitat
Wohn- und Betreuungsaufsicht
Behörde muss Heime kontrollieren und beraten


Die Wohn- und Betreuungsaufsicht soll gleichzeitig überwachen und vertrauensvoll beraten. Für Kritiker passt das nicht zusammen. Weil das Gesetz befristet ist, sehen sie jetzt Chancen zur Neuausrichtung.

Von Timo Thalmann - 02.02.2022, 18:00 Uhr

Noch in diesem Jahr muss die Bremer Bürgerschaft erneut festlegen, wie die Wohn- und Betreuungsaufsicht in den kommenden Jahren ihrer Aufgabe nachkommen soll, die Situation der Bewohner in den Pflegeeinrichtungen zu verbessern. Soll sie die Heimbetreiber eher beraten und bei Problemen das vertrauliche Gespräch suchen? Oder als reine Aufsichtsbehörde fungieren, die Verstöße sanktioniert und die Ergebnisse ihrer Kontrollen regelmäßig veröffentlicht?

Aktuell ist die Behörde mit beiden Aufgaben betraut, doch das entsprechende Bremer Gesetz ist befristet und gilt nur noch bis 31. Dezember 2022. Weil auf der Bundesebene wesentliche Regeln für den Personalschlüssel in der Pflege neu justiert wurden, müssen die Ländergesetze ohnehin angepasst werden. Ob dabei auch die Rolle der Wohn-und Betreuungsaufsicht neu definiert wird, ist derzeit aber offen.

Für Reinhard Leopold ist die notwendige Neufassung jedenfalls eine Gelegenheit, die Überwachungsfunktion der Behörde zu stärken. Der Bremer Regionalbeauftragte des bundesweit tätigen Biva-Pflegeschutzbundes setzt sich seit vielen Jahren für die Interessen von Bewohnern und Angehörigen ein. Unter anderem mit seiner Initiative "Heimmitwirkung" fordert er, der Behörde nicht mehr länger beratende Aufgaben zuzuweisen. Aus seiner Sicht passt das nicht zur Rolle des obersten Aufsehers. "Das ist ungefähr so, als wenn die Polizei jemandem mit Alkohol am Steuer über die Möglichkeiten des Busfahrens aufklärt, anstatt den Verstoß zu ahnden", sagt Leopold.

Er fordert, sämtliche beratende Aufgaben aus dem Gesetz zu streichen. "Die Behörde sollte sich vollständig der Kontrolle der Einrichtungen widmen, zum Beispiel mit mehr unangekündigten Besuchen, nicht nur tagsüber", sagt er und verweist auf entsprechende Beispiele aus Bayern. Auch die Sanktionsmöglichkeiten mit Geldbußen zwischen 10.000 und 25.000 Euro beispielsweise wegen falscher oder unterlassener Informationen eines Betreibers gegenüber der Aufsichtsbehörden hält Leopold für zu niedrig. "Das ist gegenüber international agierenden zum Teil börsennotierten Pflegekonzernen, wie sie auch in Bremen aktiv sind, eine lächerliche Androhung."

Wie die Aufsicht über die Pflegeeinrichtungen ausgestaltet wird, ist seit 2006 Ländersache. Bremen hat mit dem Beratungsauftrag der Behörde dabei von Beginn an auf die grundsätzliche Kooperation der Wohn- und Betreuungsaufsicht mit den Betreibern gesetzt. "Dem Grundsatz der partnerschaftlichen Kooperation zwischen der zuständigen Behörde und den Leistungsanbietern wird Vorrang vor sofortigem hoheitlichem Handeln eingeräumt", heißt es dazu in der Gesetzesbegründung.

Die Philosophie der Zusammenarbeit wird auch bei der zumeist ausbleibenden Veröffentlichung der Prüfberichte der Behörde sichtbar. Sie sollen nach Möglichkeit im Einvernehmen mit den Verbänden der Leistungsanbieter und den Kostenträgern in verständlicher Form bereitgestellt werden. "Die Träger der Einrichtungen stimmen der Veröffentlichung aber meistens nicht zu", sagt Bernd Schneider, Sprecher des Sozialressorts. Die Berichte sind Interessenten für Pflegeplätze daher immer nur auf konkrete Nachfrage beim jeweiligen Träger zugänglich

Der Bremer Pflegeexperte Heinz Rothgang von der Universität Bremen sieht zwar ebenfalls die Probleme, die die aktuelle Doppelrolle der Behörde als Berater und Aufseher mit sich bringt, kann aber der Philosophie folgen: "Im Fokus des Bremer Gesetzgebers stand die Frage, wie man am ehesten Verbesserungen zum Wohl der Bewohner erreicht", sagt Rothgang. Und auf lange Sicht seien beratungsorientierte und auf Vereinbarungen hinauslaufende Formen des Verwaltungshandelns häufig wirkungsvoller, als die klassisch hoheitliche Variante.

Allerdings hat Rothgang das aktuelle Bremer Wohn-und Betreuungsgesetz mit Blick auf die anstehende Evaluierung gerade erst im Auftrag der Sozialsenatorin unter die Lupe genommen und betont, dass zur Überwachung und für eine angemessene Beratung der Einrichtungen mehr Personal gebraucht werde. Sein Befund: "Diesem Bedarf konnte in den vergangenen Jahren durchgehend nicht entsprochen werden." Zugleich wirkt es laut Rothgang auch etwas bizarr, wenn die Aufsichtsbehörde privaten Pflegekonzernen Beratungsangebote mache, bei denen man davon ausgehen müsse, dass dort eine mangelhafte Qualität der Pflege aus ökonomischen Gründen in Kauf genommen werde.

Derzeit erschüttert beispielsweise ein großer Pflegeskandal den französischen Orpea-Konzern, der in Deutschland 146 Häuser mit knapp 13.000 Pflegeplätzen betreibt, davon sieben in Bremen mit rund 460 Bewohnern. In einem Enthüllungsbuch in Frankreich wurde belegt, dass das Unternehmen systematisch und allein aus Kostengründen Verpflegung und medizinische Hilfsmittel in vielen Einrichtungen rationiert hat. Gleichzeitig wies Orpea zuletzt einen operativen Jahresgewinn von 467 Millionen Euro aus.
Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/wohn-und-betreuungsaufsicht-behoerde-muss-kontrollieren-und-beraten-doc7jjatag355j1121t3423



Zum noch bis 31.12.2022 gültige BremWoBeG und seine Entwicklung [>>]
« Letzte Änderung: 02. Juli 2024, 23:13 von admin » Gespeichert

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« Antworten #22 am: 24. Dezember 2021, 14:15 »

Zitat
Kritik an Bremer Heimaufsicht
Zu wenig Kontrolle in der Altenpflege

Die CDU kritisiert die Arbeit der Wohn- und Betreuungsaufsicht. Sie werde immer nur tätig, wenn sich jemand beschwere. Eine systematische Kontrolle von Pflegeeinrichtungen unterbleibe.


19.12.2021, 15:00 von Timo Thammann

Mängel in Bremer Pflegeeinrichtungen sind offenbar weiter verbreitet, als bislang bekannt. In einer Vorlage für die jüngste nicht-öffentliche Sitzung der Sozialdeputation ist von einer „auffälligen Häufung von spezifischen Problemlagen“ in Altenpflegeeinrichtungen unter Trägerschaft großer privater Konzerne die Rede. Betroffen seien demnach die Hälfte aller im Land Bremen verfügbaren stationären Pflegeplätze. Beispielhaft dafür stehen bekannt gewordene Beschwerden von Angehörigen und Bewohnern über Vernachlässigungen im Haus am Sodenmattsee. Die Einrichtung gehört zur Residenz-Gruppe, die wiederum Teil des international tätigen Orpea-Konzerns mit Sitz in Paris ist. Das Unternehmen betreibt mehr als 1000 Pflegeheime in 14 Ländern mit rund 85.000 Pflegeplätzen.

Laut Sozialbehörde ging es in der Huchtinger Einrichtung unter anderem darum, dass die Betroffenen beim Essen alleine sitzen oder zu lange auf Hilfe warten müssen, nachdem sie geklingelt hatten. Für die Einrichtung an der Delfter Straße 25 wurde deshalb bereits zur ersten Jahreshälfte 2020 von der Heim und Betreuungsaufsicht ein Belegungsstopp verhängt. Von den vorhandenen 86 Plätzen sind derzeit daher nur 52 besetzt. Solche verhängten, freiwillig beschlossenen oder auch mit den jeweiligen Betreibern vereinbarten Belegungsstopps gibt es in weiteren Bremer Häusern.

So sind ebenfalls in Huchting im Haus Invita an der Kirchhuchtinger Landstraße laut Betreiber aktuell 70 von 88 Plätzen belegt. „Das ist ein Stopp, den wir uns selbst auferlegt haben“, betont Marcus Mollik, Geschäftsführer des Betreibers WH-Care Holding in Garbsen bei Hannover. Als Grund gibt er Personalmangel an. Mollik räumt allerdings ein, dass bei den Pflegekräften auch wiederholt Qualitätsprobleme auftauchen. "Wir müssen viele Kräfte immer wieder nachschulen." Aktuell wurde in diesem Zusammenhang die Hausleitung fristlos entlassen. Über die genauen Gründe macht Mollik keine Angaben. „Wir mussten diese Konsequenz ziehen, auch wenn wir wissen, dass dadurch erneut Unruhe und Fragen entstehen.“

Das Haus Invita war seit 2015 immer wieder ein Fall für die Wohn- und Betreuungsaufsicht. Damals stand es wegen gravierender Pflegemängel kurz vor der Schließung durch die Behörde. Dann gab es zweimal einen Betreiberwechsel und immer wieder Kontrollen. Seit 2017 bemüht sich die WH Care Holding nach Darstellung Molliks kontinuierlich darum, dass das Haus „unseren hohen Ansprüchen an die Pflegequalität gerecht wird.“ Man sei aber noch nicht da, wo man gern wäre.

Die CDU kritisiert vor diesem Hintergrund mit einer großen Anfrage die Arbeit der Wohn- und Betreuungsaufsicht. Sigrid Grönert, sozialpolitische Sprecherin der Christdemokraten in der Bürgerschaft, bemängelt vor allem, das keine anlasslosen und unangekündigte Kontrollen stattfinden. „Die Prüfer reagieren wohl stets zügig, wenn es Beschwerden gibt, aber ihrem gesetzlichen Auftrag, die Einrichtungen regelmäßig und systematisch zu überwachen, kommt die Behörde nicht nach“, sagt sie.

Reinhard Leopold, Bremer Regionalbeauftragter des Biva-Pflegeschutzbundes, der sich für die Interessen der Bewohner einsetzt, berichtet, dass Betreiber "systematisch aufräumen", sobald ihnen die Kontrollen angekündigt werden. "Pflegekräfte haben mir versichert, dass dann Dokumentationen und Dienstpläne nachkorrigiert werden oder nur am Tag der Kontrolle mehr Personal vor Ort ist als gewöhnlich." Mollik hält solche Vorkommnisse für erfunden. Die Wohn- und Betreuungsaufsicht kündige sich immer nur sehr kurzfristig an. "Da erhalten sie dann morgens um acht den Anruf, dass um zehn die Prüfer im Haus sind. Wer da keine ordentliche Dokumentation hat, kann sie auch nicht auf die Schnelle nachholen."

Laut Bernd Schneider, Sprecher des Sozialressorts, gehen die anlassbezogenen Kontrollen zudem stets über den Anlass hinaus. So werde etwa bei einer Beschwerde über unzureichende Pflege einer Bewohnerin oder eines Bewohners das gesamte Umfeld kontrolliert, ebenso der Personaleinsatz und der Dienstplan für die Stationen. „Der Verpflichtung zu Regelkontrollen kommt die Wohn- und Betreuungsaufsicht durch vertiefte Anlasskontrollen faktisch nach“, sagt Schneider.

Birgit Pfeiffer, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion in der Bürgerschaft, sieht es ähnlich wie das Sozialressort und verweist auf ein strukturelles Problem. "Ich glaube nicht, dass die Lösung darin besteht, das Kontrollsystem vor Ort immer weiter auszubauen, wenn private Heimbetreiber gleichzeitig zu immer größeren, profitorientierten Konzernen werden, die zudem schnell mit Rechtsmitteln gegen Anordnungen einer Wohn- und Betreuungsaufsicht vorgehen." Sie plädiert daher dafür, die Rahmenbedingungen der Pflege so zu verändern, dass der Markt insgesamt stärker reguliert wird. Es gebe entsprechende Überlegungen in der SPD-Bürgerschaftsfraktion, so etwas anzustoßen. "Das werden wir allein in Bremen aber nicht lösen können."




Zur Sache

Mehr Körperverletzungen in Pflegeheimen


Dass fehlendes oder überfordertes Pflegepersonal gravierende Konsequenzen haben kann, zeigt auch eine steigende Zahl von Strafanzeigen, bei denen die Bewohner von Altenheimen, Pflegeeinrichtungen oder Behindertenwohnheimen in ihren Einrichtungen zum Opfer wurden. Das zeigte bereits im April die Antwort des Senats auf eine entsprechende Anfrage der CDU. Waren es 2019 noch 29 Anzeigen aus der Stadt Bremen, die Eingang in die polizeiliche Kriminalstatistik fanden, wurden im vorigen Jahr 75 Anzeigen registriert. Mehr als verdoppelt hat sich die Zahl sogenannter Rohheitsdelikte und hier besonders die Zahl der fahrlässigen Körperverletzungen, die von zwei im Jahr 2019 auf 29 im Jahr 2020 anstieg. Ob diese Entwicklung auch 2021 so weiterging, ist bislang nicht ausgewertet.
Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/kritik-an-bremer-heimaufsicht-zu-wenig-kontrolle-in-der-altenpflege-doc7ioeii19sw339nqfdj8



[Pflegerische Versorgung in Bremen am schlechtesten! >>]
« Letzte Änderung: 22. Februar 2022, 22:09 von admin » Gespeichert

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« Antworten #21 am: 02. Juli 2020, 00:54 »

Zitat
Bremer Pflegeheime ohne Kontrolle:
Die Seuche als Krisenhelfer


Dank Corona wird Bremens Heimaufsicht aufgestockt. Deren Regelkontrollen sind weiterhin ausgesetzt – aber dieser Pflicht kommt sie eh nicht nach.

von SIMONE SCHNASE - Redakteurin taz-Nord/Bremen

BREMEN taz | Es war schon ein wenig mager, was da am Donnerstag der Sozialdeputation vorgelegt wurde. Sechzehn luftig gestaltete Seiten umfasste der „Bericht der Wohn- und Betreuungsaufsicht 2018/2019“ – einschließlich Deckblatt, Inhaltsangabe, Erläuterung des allgemeinen Zuständigkeitsbereiches der Wohn- und Betreuungsaufsicht und Vorblick auf das Jahr 2020. Im letztendlich bloß neun Seiten kurzen Tätigkeitsbericht steht im Grunde genommen nichts, was man nicht eh schon wusste.

Dabei hätte er spannend werden können, denn Ende 2017 wurde das bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) novelliert und auch eine neue Fachkraftquote wurde beschlossen. Was sich durch die Neuerungen in den Einrichtungen und der Arbeit der Heimaufsicht verändert hat, findet sich im Bericht aber nicht.

Stattdessen nur, was ohnehin Anfang 2020 durch eine Anfrage der CDU bereits ans Tageslicht gekommen war: dass die Heimaufsicht 2019 Pflege-Einrichtungen fast nur wegen Beschwerden und nur zweimal anlasslos kontrolliert hat. Und dass es im Jahr davor kaum besser aussah: 2018 gab es gerade mal vier Prüfungen ohne vorherige Beschwerde.

Das BremWoBeG schreibt aber vor, dass jede der insgesamt 190 stationären Einrichtungen in Bremen einmal im Jahr ohne Anlass durch die Heimaufsicht kontrolliert werden muss. Dass dieses Gesetz regelhaft missachtet wird, findet Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) freilich nicht so schlimm: „Wenn die Wohn- und Betreuungsaufsicht eine anlassbezogene Prüfung vornimmt, schätzt sie immer auch die Gesamtsituation in der Einrichtung ein und besucht Nutzerinnen und Nutzer, um sich einen unmittelbaren Eindruck von deren Wohlergehen zu verschaffen“, sagte sie in der Sozialdeputation.

Missstände im Verborgenen

Die anlassbezogenen Prüfungen – 234 waren es im Jahr 2019 und 218 im Jahr davor – gingen zum größten Teil auf Beschwerden wegen Mängel in der Pflege zurück. Beschwerden aufgrund freiheitsentziehender Maßnahmen wie beispielsweise die Fixierung dementer Menschen gebe es eher selten, sagte Stahmann. Das sei aber nicht unbedingt ein gutes Zeichen. Vieles könne im Verborgenen stattfinden.

Das ist vor allem in Bremen leicht möglich, weil es ja eben keine unangekündigten Regelkontrollen gibt. Aber auch das scheint aus Behördensicht kein allzu großes Problem zu sein, denn wenn die Heimaufsicht anrückt, weil es bereits Beschwerden gab, nimmt sie „generell auch den Freiheitsentzug in den Blick“, so Stahmann.

Grund für die fehlenden Kontrollen ist – und auch das ist nichts Neues – die schlechte Personalausstattung der Heimaufsicht. Vier zusätzliche Vollzeitstellen wollte die Sozialsenatorin deshalb aus dem Haushalt finanziert bekommen, bewilligt wurde aber bloß eine. Jetzt bekommt sie nun doch die gewünschten Stellen – wegen Corona. In einer Tischvorlage für die Senatssitzung vom 23. Juni heißt es dazu: „Die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht kann ihre Aufgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in den Pflegeeinrichtungen personell nicht erfüllen.“

Linke hatte zehn Stellen gefordert


Dass diese vier Stellen bereits vor der Pandemie dringend nötig waren, angesichts der derzeitigen Lage – neben ihrer normalen Arbeit muss die Heimaufsicht zurzeit auch engmaschig Hygieneberatungen und -kontrollen durchführen – also eigentlich noch mehr Mitarbeitende benötigt würden, monierte in der Deputation Sigrid Grönert, sozialpolitische Sprecherin der CDU: „Auch wenn es mich natürlich freut, dass die vier Stellen genehmigt worden sind.“

Dafür wurde sie von Sofia Leonidakis (Linke) angepfiffen: „Wir haben an dieser Stelle geliefert und das könnte man auch mal anerkennen“, sagte sie und: „Ob die vier Stellen ausreichen, kann sich ja erst zeigen, wenn der Normalzustand wieder da ist.“ Noch vor zwei Jahren hatte die Linksfraktion eine Aufstockung der Heimaufsicht um zehn Stellen gefordert – und das, obwohl damals noch weitaus mehr Regelprüfungen stattfanden.

Die sind jetzt wegen der Pandemie bis Ende September komplett ausgesetzt – ganz offiziell per Verfügung durch die Sozialsenatorin. Derweil soll laut Bericht „ein Verfahren entwickelt werden“, damit die Regelprüfungen künftig „deutlich gesteigert“ werden können.
Quelle: https://taz.de/Bremer-Pflegeheime-ohne-Kontrolle/!5692667/



Zitat
Kontrolle in den Pflegeheimen
Bremer Wohn- und Betreungsaufsicht prüft fast nur nach Beschwerden


von Timo Thalmann 28.06.2020

Die Bremer Wohn- und Betreungsaufsicht legt der Sozialdeputation die Bilanz ihrer Arbeit für die Jahre 2018 und 2019 vor. Ergebnis: Die Prüfer prüfen zu wenig aktiv und reagieren vor allem auf HInweise.

Etwas erstaunt zeigte sich Sigrid Grönert (CDU) auf der jüngsten Sitzung der Sozialdeputation, als es um den alle zwei Jahre fälligen Bericht der Bremer Wohn- und Betreuungsaufsicht ging. „Da habe ich eigentlich mehr als eine 16-seitige Powerpoint-Präsentation erwartet“, monierte die Sozialpolitikerin. Andererseits reichte in der Präsentation eine einzelne Seite, um die anschließend am meisten diskutierten Zahlen der zurückliegenden zwei Jahre zusammenzufassen. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 222 Prüfungen vor allem von Pflegeeinrichtungen durchgeführt, im Jahr 2019 fanden 236 Überprüfungen statt, ebenfalls überwiegend in Pflegeeinrichtungen. Nur ein kleiner Teil der Besuche führte die Prüfer in Einrichtungen der Wiedereingliederungshilfe, wie zum Beispiel Rehazentren oder Werkstätten für Behinderte.

Allerdings waren fast alle Visiten der Prüfer anlassbezogen, führte sie also aufgrund von konkreten Beschwerden der Bewohner oder Angehörigen in die Pflegeheime. Die sogenannten Regelprüfungen, bei denen umfassend die Situation in einer Einrichtung unter die Lupe genommen wird, lassen sich jedoch an einer Hand abzählen: Nur vier gab es davon 2018, im Jahr 2019 waren es nur noch zwei. Im laufenden Jahr sind diese Regelprüfungen wegen der Corona-Pandemie ohnehin bis 30. September vollständig ausgesetzt. Gesetzlich vorgesehen ist eigentlich eine jährliche Regelprüfung in jedem Haus. Im Land Bremen gibt es rund 100 stationäre Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen und 90 stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Die meisten Beschwerden, die im Nachgang zu Prüfungen führten, bezogen sich auf eine schlechte Pflege“, fasste Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) die Ergebnisse zusammen. Auch Beschwerden über den Umgang mit Bewohnerinnen und Bewohnern, sowie die Qualität von Essen und Getränken sind ein Anlass zu Prüfungen. „Wenn die Wohn- und Betreuungsaufsicht eine anlassbezogene Prüfung vornimmt, erfolgt – über der Beschwerdeanlass hinaus – immer eine Einschätzung der Gesamtsituation der Einrichtung“, betonte die Senatorin in der Deputation.

Sie reagierte damit auf die parteiübergreifende Kritik zahlreicher Deputierter, die die geringe Zahl der Regelprüfungen beklagten. Nicht zuletzt deshalb hatten sich auch die Koalitionsparteien zusammen mit der Opposition erfolgreich für vier neue Vollzeitstellen der Wohn- und Betreuungsaufsicht ausgesprochen. Das entsprach auch den Vorstellungen der Senatorin. Der Senat wollte ursprünglich aber nur eine weitere Stelle schaffen.

Petra Kodré von der senatorischen Behörde machte in der Deputation außerdem deutlich, dass im laufenden Jahr zwar die Regelprüfungen ausgesetzt seien, man aufgrund der Corona-Pandemie in den zurückliegenden drei Monaten aber fast jede Einrichtung für eine intensive Hygiene-Beratung besucht habe. „Wir haben in dieser Hinsicht das Gesundheitsamt umfangreich unterstützt, weil dafür dort kaum Personal verfügbar war.“ Bei diesen Besuchen konnten zahlreiche Eindrücke vor Ort gesammelt und dokumentiert werden.

„Wir wissen nicht nur deshalb relativ gut, welche Einrichtungen auch künftig eher mit Qualitätsproblemen zu kämpfen haben.“ Das Gesundheitsressort hatte schon zuvor anklingen lassen, dass dieses Wissen beispielsweise in die Auswahl der Pflegeheime einfließen wird, wenn es künftig vermehrt anlasslose Stichprobentests auf das Coronavirus in den Einrichtungen geben wird.
Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-bremer-wohn-und-betreungsaufsicht-prueft-fast-nur-nach-beschwerden-_arid,1920692.html

* Bericht_Wohn-_und_Betreuungsaufsicht_2018-2019.pdf (986.7 KB - runtergeladen 569 Mal.)
« Letzte Änderung: 31. Juli 2020, 11:42 von admin » Gespeichert

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« Antworten #20 am: 22. Juni 2020, 11:21 »

Zitat
Koaliton kippt Pläne des Senat
Bremer Heimaufsicht bekommt nun doch vier Stellen


Nina Willborn 22.06.2020

Die Fraktionen von SPD, Grünen und Linken haben sich gegenüber dem Senat durchgesetzt. Er hatte im Haushaltsentwurf nur eine zusätzliche Stelle für die Wohn- und Betreuungsaufsicht vorgesehen.

Statt wie vom Senat zuletzt für den Haushaltsentwurf vorgesehen nur eine zusätzliche Stelle bekommt die Wohn- und Betreuungsaufsicht, die sich um die Einhaltung der Standards in Einrichtungen der Altenpflege und für behinderte Menschen kümmert, nun doch vier. Das soll der Senat in seiner nächsten Sitzung am Dienstag beschließen. Den ursprünglichen Plan hatte die CDU wie auch die sozialpolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen als unzureichend kritisiert. Letztere haben sich nun durchgesetzt. Auch Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) hatte vier neue Stellen gefordert, damit die Heimaufsicht ihre Aufgaben erfüllen kann.

Aufstockung wegen Corona notwendig
Derzeit ist sie laut der Vorlage für den Senat mit rechnerisch 11,55 Vollzeitstellen inklusive der Leitung ausgestattet, davon besetzt sind 10,6. „Die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht kann ihre Aufgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in den Pflegeeinrichtungen personell nicht erfüllen“, lautet das Resümee, deshalb sei die Aufstockung nötig. Die derzeitigen Beratungen und Kontrollen seien vom vorhandenen Personal nur durch Überstunden und Wochenendarbeiten leistbar. Um die aufgrund der Pandemie erheblich gestiegenen Anforderungen, darunter die „flächendeckende und systematische Hygieneberatung“ der 100 stationären Pflegeeinrichtungen erfüllen zu können, war eine Taskforce eingerichtet worden. Die Wohn- und Betreuungsaufsicht wurde dadurch von Gesundheitsamt, dem medizinischen Dienst der Privaten Krankenversicherung sowie dem Krisenstab der Feuerwehr unterstützt. Diese Hygieneberatungen sollen bald auch in den etwa 90 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung folgen.

Schon zu Beginn des Jahres hatte es Kritik an der personellen Ausstattung der Wohn- und Betreuungsaufsicht gegeben, nachdem sich herausgestellt hatte, dass es 2019 und 2018 zwar 236 beziehungsweise 222 Prüfungen nach Hinweisen auf Missstände in den Einrichtungen gegeben hatte, allerdings nur vier (2018) und zwei (2019) der gesetzlich vorgeschriebenen Regel-Kontrollen.

„Wir als Koalitionspartner haben in vielen Gesprächen deutlich gemacht, dass die eine Stelle, mit der der Senat geplant hat, nicht ausreicht“, sagt Birgitt Pfeiffer, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Ich freue mich sehr, dass wir erfolgreich waren.“ Die aktuelle Situation befördere die Erkenntnis, dass besonders sensible Stellen des Systems besonders gut gerüstet sein müssten. „Gerade Pflegeeinrichtungen sind vulnerable Punkte, bei denen die Pandemie die Argumente, dass wir dort schnell etwas verbessern müssen, verstärkt hat. Fachlich hat das niemand in Zweifel gezogen.“ Ziel sei nun, trotz des Bewerbermangels im Pflegebereich so schnell wie möglich geeignete Fachleute zu finden.

Kosten werden die vier zusätzlichen Stellen jährlich rund 334 000 Euro an Gehältern plus knapp 39 000 Euro für die Arbeitsplätze, finanziert werden sollen sie laut dem Papier für den Senat zunächst aus dezentralen Personalmitteln der Sozialsenatorin.
Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-bremer-heimaufsicht-bekommt-nun-doch-vier-stellen-_arid,1919605.html



KOMMENTAR:

Mehr Heimaufsichtspersonal - Können jetzt alle Menschen aufatmen und jubeln?
Der Bremer Weser-Kurier berichtet in der Ausgabe vom 22.06.2020, dass die lange überfällige Personalaufstockung bei der Bremer Heimaufsicht in der nächsten Sitzung des Senats beschlossen werden soll. Auf vier Stellen haben sich die drei Fraktionen der Regierungsparteien geeinigt. Zuvor sollte es lediglich eine zusätzliche Stelle geben.

Zweifelsohne ist die Information ein Grund zur Freude. Allerdings hat es sehr lange gedauert, bis die Erkenntnis der Notwendigkeit für mehr Aufsichtspersonal nun in die Tat umgesetzt werden soll. Seit diversen Jahren häufen sich Mängelberichte aus Bremer Pflegeheimen. Bremen steht in der medizinischen und pflegerischen Versorgung von allen Bundesländern am schlechtesten dar. Diesen Vorwurf haben wir seit über drei Jahren (!) erhoben und durch die Veröffentlichungen der Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene immer wieder belegt. Die Heimaufsicht kam zuletzt ihrer Aufgabe, Pflegeeinrichtungen einmal im Jahr standardmäßig zu prüfen praktisch nicht mehr nach - das Abarbeiten der vorliegenden Beschwerden hatte berechtigten Vorrang.

Nun also soll es endlich mehr Personal geben - Corona sei Dank? Nein, die Virus-Pandemie hat nur noch viel deutlicher gezeigt, dass es nicht wie bisher weitergehen kann. Die Bremer Heimaufsicht soll nun also besser ausgestattet werden. Wird das kurzfristig zu mehr Qualität in den Pflegeeinrichtungen führen? Zunächst muss das zusätzliche Personal erst einmal angeworben, ausgebildet bzw. für die umfangreichen Aufgaben geschult werden. Das wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

Doch wie wird es dann aussehen, wenn weiterhin die Heimbetreiber primär beraten werden, wie sie die festgestellten Mängel beseitigen können? Wird das als "Abschreckung" reichen? Wird es dadurch weniger Mängel, bessere Qualität und Versorgung für die meist alten und pflegebedürftigen Menschen in Heimen geben? Solange es keine Strafen und spürbare Konsequenzen für die schwarzen Schafe der Branche für gibt, dürften Berichte über Pflege-Skandale nicht weniger werden.

« Letzte Änderung: 23. Juni 2020, 12:46 von admin » Gespeichert

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« Antworten #19 am: 14. April 2020, 14:03 »

Zitat
Kritik am Bremer Senat
Heimaufsicht soll eine zusätzliche Stelle bekommen


von Carolin Henkenberens 14.04.2020

Im Januar hatte ein Bericht erhebliche Defizite bei den vorgeschriebenen Kontrollen von Bremer Pflegeeinrichtungen durch die Heimaufsicht gezeigt. Jetzt soll die Behörde um eine Stelle aufgestockt werden.

Die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht, die über die Einhaltung der Standards in Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen wacht, soll eine zusätzliche Stelle erhalten. Das sieht der aktuelle Haushaltsentwurf des Senats vor – und wird seitens der CDU-Fraktion massiv kritisiert. Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) hatte vier weitere Stellen gefordert.

„Was sind uns alte Menschen wert?“, fragt Oppositionspolitikerin Sigrid Grönert (CDU). „Die Arbeit ist mit einer Stelle zusätzlich nicht zu schaffen. Dem gesetzlichen Auftrag, jährlich zu prüfen, wird schon längst nicht mehr nachgekommen“, sagt die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion. Sie verstehe nicht, wie die Linke, die vor zwei Jahren noch zehn Stellen gefordert habe, dem zustimmen konnte. Ihre Kritik richte sich nicht gegen die Sozialsenatorin, die auch gerne vier weitere Stellen bekommen hätte, sondern gegen den Senat, der dies nicht genehmigte, betont Grönert.

Kaum Überprüfungen von Heimen

Im Januar hatte eine Senatsantwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion ergeben, dass die Heimaufsicht 2019 fast keine der regulären und gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen durchgeführt hat. Nur zwei von 190 Heimen sind demnach für routinemäßige Kontrollen besucht worden. Stattdessen stieg die Zahl der Kontrollen nach Hinweisen auf Missstände und Mängel. Allerdings wurden 47 Einrichtungen zwei Jahre lang gar nicht überprüft, hieß es in der Senatsantwort. Es werde kontrolliert, aber anlassbezogen, lautete der Tenor aus dem Sozialressort damals. Dennoch waren sich fast alle Fraktionen einig, dass mehr Personal notwendig sei.

Das Sozialressort ist über die eine zusätzliche Stelle offenbar ebenso unglücklich. „Insbesondere im Lichte der Corona-Krise muss die Personalsituation in der Wohn- und Betreuungsaufsicht politisch noch einmal neu bewertet werden“, erklärt Stahmann. Ihr Sprecher verweist darauf, dass die Fraktionen den Haushaltsentwurf nun im Parlament noch beraten müssen. Dies klingt, als hoffe man auf den Druck der Abgeordneten. Laut Sozialbehörde ist die Heimaufsicht derzeit mit gut elf Vollzeitstellen ausgestattet.

Unzufrieden mit nur einer zusätzlichen Stelle ist auch Linken-Fraktionschefin Sofia Leonidakis: „Das wird nicht ausreichen, um die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Vier Stellen sind ein Minimum.“ Ihre Fraktion habe diese Kritik in einer Stellungnahme zum Haushaltsentwurf vorgebracht. SPD-Sozialpolitikerin Birgitt Pfeiffer drückt sich vorsichtiger aus. „Die Funktionsfähigkeit der Wohn- und Betreuungsaufsicht muss gewährleistet sein", sagt sie. Das Sozialressort habe mehr Bedarf, andere Ressorts aber auch. „Es ist daher notwendig, dass Soziales erst einmal ressortinterne Spielräume nutzt.“ Magnus Buhlert, sozialpolitischer Sprecher der FDP, will in den Ruf nach mehr Stellen nicht bedingungslos einstimmen. „Nur zu sagen, wir brauchen mehr Personal ist mir zu einfach.“ Die Organisation der Kontrollen müsse kritisch hinterfragt werden, um zu prüfen, wie viel Personal wirklich notwendig sei. Gleichwohl zeige sich in der Krise, wie wichtig die Aufsicht sei, da diese auch Einrichtungen im Umgang mit den Corona-Regularien berate.
Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-heimaufsicht-soll-eine-zusaetzliche-stelle-bekommen-_arid,1908000.html
« Letzte Änderung: 14. April 2020, 14:03 von admin » Gespeichert

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« Antworten #18 am: 07. Februar 2020, 20:39 »

Zitat
Bremer Heimaufsicht überlastet mit Regelprüfungen / Träger ignorieren laut Senat Belegungssperren

Die Situation in Bremen spitzt sich weiter zu


In Bremen ist ein heftiger Streit um die Arbeit der Heimaufsicht entbrannt. Patientenschützer monieren, dass Regelprüfungen so gut wie nie stattfinden. Und der Senat beklagt, dass Träger verhängte Belegungsstopps missachten. ...


[CAREkonkret, Nr. 6, 07.02.2020 - Seite 8 >>]

Quelle:  http://www.carekonkret.net/

* CK_06_2020_S8_Bremer-Heimaufsicht.pdf (1705.18 KB - runtergeladen 635 Mal.)
« Letzte Änderung: 07. Februar 2020, 21:03 von admin » Gespeichert

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« Antworten #17 am: 07. Februar 2020, 00:30 »

Stellungnahme des Sozialressorts mit Fehl-Information:

Zitat
Initiative Heim-Mitwirkung
Bremer Ressort kontert Heimaufsicht-Kritik


von Nina Willborn 03.02.2020


Die Initiative Heim-Mitwirkung äußerte Kritik gegenüber dem Sozialressort. Doch diese wehrt sich gegen die Kritik und begründet, weshalb sie den Forderungen der Initiative nicht nachgehen.

Gegen die Kritik der Initiative Heim-Mitwirkung an der Organisation der Wohn- und Betreuungsaufsicht wehrt sich nun das Sozialressort. Reinhard Leopold, Regionalbeauftragter der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA), hatte über vom Ressort „nicht angenommene“ Vorschläge gesprochen. Aus Ressortsicht würde es allerdings keine Entlastung für die Heimaufsicht darstellen, wenn wie vorgeschlagen künftig von der BIVA geschulte Nutzerbeiräte mit ihr zusammenarbeiten würden.1)

Dieses Angebot sei als wenig sinnvoll erachtet worden, erklärte Bernd Schneider, Sprecher von Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne). Leopold hatte außerdem die Veröffentlichung der Ergebnisse der Kontrollen in Alten- und Pflegeheimen gefordert. Diese Pflicht gibt es aus Sicht der Behörde nicht.2)

Laut dem Heim- und Betreuungsgesetz müssten lediglich die Bewohner und Bewohnerinnen von Einrichtungen über die Ergebnisse der Prüfberichte informiert werden. Den vom hessischen Experten Volker Gussmann angenommenen Interessenkonflikt des Sozialressorts weist Schneider ebenfalls zurück: „Bei der Stadt als Kostenträger und der Aufsicht durch das Land handelt es sich um fachlich unabhängige Bereiche.“
Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-bremer-ressort-kontert-heimaufsichtkritik-_arid,1894674.html



RICHTIGSTELLUNG

1) Es hat keinen solchen Vorschlag der BIVA gegeben. Der Vorschlag lautete dagegen tatsächlich, dass die BIVA die Schulungen der Nutzerbeiräte übernimmt und somit die Heimaufsicht entlastet, die dann eine Aufgabe weniger umsetzen muss.
2) Eine Veröffentlichungspflicht der Prüfergebnisse der Heimaufsicht und der Anbieter ist im aktuellen Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz in den §§ 10 und 11 geregelt, [>>]

Die Forderungen der BIVA zur Entlastung der Bremer Heimaufsicht sind weiterhin:
  • Qualitäts-, Organisations- und Management-Beratung für Pflegeanbieter muss externen, unabhängigen, qualifizierten Beratern und entsprechenden Dienstleistern überlassen werden. Das schafft freie Personal-Kapazitäten bei der Heimaufsicht. Ergänzt werden sollte das durch die Aufforderung zur kurzfristigen Mängelbeseitigung und bei Nichterfüllung harter finanzieller Sanktionen.
  • Info-Veranstaltungen und Schulungen der Bewohnerbeiräte könnten an unabhängige externe Stellen ausgelagert werden, (z.B. die BIVA). Das schafft weitere freie Personal-Kapazitäten bei der Heimaufsicht.

    Außerdem fordert der BIVA-Pflegeschutzbund:
  • Veröffentlichung der Heimaufsicht-Prüfergebnisse
  • Veröffentlichung des tatsächlich eingesetzten Personals im Pflege- und Betreuungsbereich
  • Mitbestimmung statt Mitwirkung für pflegebetroffene Menschen in allen sie betreffenden Bereichen

    Weitere Informationen siehe http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=504.0


* Soz-Ressort-argumentiert-gegen_S11_wk_200204_print.jpg (236.57 KB, 421x854 - angeschaut 1335 Mal.)
« Letzte Änderung: 07. Februar 2020, 15:41 von admin » Gespeichert

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« Antworten #16 am: 02. Februar 2020, 22:40 »

Zitat
Zu wenig Regelkontrollen in Heimen
Bremer Initiative fordert Pflegebericht


von Nina Willborn 01.02.2020

Neben den Fraktionen der Bürgerschaft kritisiert auch die Initiative „Heim-Mitwirkung“ die Situation in der Bremer Heimaufsicht. Diese hatte 2019 nur zwei von 192 Regelkontrollen in Pflegeheimen umgesetzt.

Nur zwei statt wie gesetzlich vorgeschrieben 192 Einrichtungen für alte oder behinderte Menschen sind wie berichtet im Jahr 2019 unangemeldet kontrolliert worden. Diese hohe Zahl an ausgebliebenen Regelüberprüfungen, die das Sozialressort mit der stark gestiegenen Zahl an Kontrollen aufgrund von Beschwerden begründet, halten nicht nur Abgeordnete aller Fraktionen, allen voran der CDU, für einen Zustand, der so nicht bleiben kann. Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) will die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht (Heimaufsicht) personell verstärken und hat für die Haushaltsverhandlungen den Bedarf an vier zusätzlichen Stellen angemeldet.

Reinhard Leopold von der Initiative „Heim-Mitwirkung“ und Regionalbeauftragter der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) kritisiert neben der aktuellen Situation die Organisation der Heimaufsicht, die er für „deutlich verbesserungswürdig“ hält. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Kontroll- und Aufsichtsbehörden gesetzliche Vorgaben einfach nicht erfüllen“, sagt er. Die BIVA habe der Sozialsenatorin bereits vor längerer Zeit Vorschläge unterbreitet, wie das Personal in der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht entlastet werden könne. Leopold: „Leider ist davon nichts angenommen worden.“

Leopold fordert ebenfalls die Veröffentlichung des Berichts über die Kontrollen der Aufsicht in den Pflegeheimen. Auch er ist im Wohn- und Betreuungsgesetz, dessen aktuelle Fassung Bremen Ende 2017 verabschiedet hatte, festgeschrieben. Was die Überprüfungen an sich angeht, hält Leopold die Regelkontrollen für unabdingbar. „Fakt ist, dass viele pflegebedürftige Menschen nicht in der Lage dazu sind, sich zu beschweren“, sagt er. Was an Beschwerden bei der Heimaufsicht tatsächlich gemeldet werde, „ist nur ein Bruchteil dessen, was in der Realität an Mängeln zu beklagen ist.“ Laut den Daten des Statistischen Landesamts lebten im Jahr 2017 in Bremen rund 24.000 pflegebedürftige Menschen – etwa 12.500 wurden in ambulanten oder stationären Einrichtungen betreut.

Kritik an der Struktur der Heimaufsicht übt der Experte Volker Gussmann. Der ehemalige Leiter des Fachbereichs Pflege bei der Hessischen Heimaufsicht arbeitet heute als Berater für Einrichtungen der stationären Altenhilfe. Er sieht in Bremen einen Interessenskonflikt. „Die zuständige Heimaufsicht ist dem Sozialdezernat unterstellt, also einem der Kostenträger. Das Problem haben wir auch in anderen Bundesländern, in denen die Heimaufsichten kommunalisiert sind“, sagt Gussmann. „Kommunen sind oft auch Heimträger und somit als Ordnungsbehörde nicht mehr wirklich unabhängig.“
Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-bremer-initiative-fordert-pflegebericht-_arid,1894188.html



Veröffentlichung der Prüfberichte läßt bis heute auf sich warten

Bei der Erneuerung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes (BremWoBeG) hat der Gesetzgeber die nach dem alten Gesetz bestehende Pflicht zur Veröffentlichung der Prüfberichte der Heimaufsicht nun auf die Anbieter verlagert. Hintergrund dafür war laut Behörde die Befürchtung, dass Anbieter sich juristisch dagegen wehren könnten. Nun sind per neuem BremWoBeG die Anbieter selber zur Veröffentlichung Prüfberichte verpflichtet - aber niemand setzt das bislang durch.

Im § 10, Abschnitt 2 des aktuellen Bremer Heimgesetztes heißt es
"(2) Der Anbieter von Wohn- und Unterstützungsangeboten nach §§ 5, 6, 8 Absatz 3 und § 9 hat die Prüfberichte der zuständigen Behörde den Nutzerinnen und Nutzern, ihren Vertreterinnen und Vertretern, Interessentinnen und Interessenten, sowie der Interessenvertretung nach § 13 zur Kenntnis zu geben und bei Bedarf zu erläutern."

Als "Interessentinnen und Interessenten" dürften alle Bürger zu deuten sein, weil sich alle Menschen früher oder später mit dem Pflegethema beschäftigen müssen - entweder wegen eigener Pflegebedürftigkeit oder der in der Familie.

Aber auch die Heimaufsicht ist nach wie vor zur Veröffentlichung der Prüfergebnisse eigentlich per Gesetz verpflichtet. So heißt in § 11 des BremWoBeG:
"(2) Die zuständige Behörde erstellt Ergebnisberichte über die Prüfung von Wohn- und Unterstützungsangeboten nach §§ 5, 6, 8 Absatz 3 und § 9. Der Ergebnisbericht soll Angaben über die Feststellungen von Mangelfreiheit, geringfügigen Mängeln oder wesentlichen Mängeln zu folgenden Prüfgegenständen enthalten:

1. Wohnqualität und bauliche Sicherheit,
2. personelle Ausstattung,
3. Unterstützungsleistungen,
4. Mitwirkung und Mitbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer,
5. hauswirtschaftliche Versorgung,
6. Information und Beratung,
7. Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,
8. Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung,
9. Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen und
10. Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt.

Außer den Namen des Leistungsanbieters und der Leitungspersonen soll der Ergebnisbericht keine personenbezogenen Daten enthalten. Der Leistungsanbieter sowie die Interessenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer nach § 13 bekommen nach Fertigstellung des Berichtes und vor dessen Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Prüfbericht."


Unbekannt ist, ob die Bewohnervertretungen tatsächlich informiert werden bzw. wurden und den Berichtsergebnissen zugestimmt haben. Und weiterhin warten wir alle auf die Veröffentlichung durch die Behörde ... wie lange eigentlich noch ... ?!

[siehe Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz >>]

Mehr unter http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1312.0
« Letzte Änderung: 07. Februar 2020, 00:12 von admin » Gespeichert

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« Antworten #15 am: 02. Februar 2020, 17:00 »

Zitat
Nur bei Anlass Kontrollen

Die CDU fordert ab sofort regelhafte Kontrollen von Pflegeheimen. Die gab's 2019 nämlich nicht

Von Simone Schnase - taz Bremen-Redaktion- 03.02.2020

Nachdem die Senatsantwort auf eine CDU-Anfrage vor gut zwei Wochen ergeben hat, dass 2019 in Bremer Pflegeeinrichtungen nur zwei von insgesamt 190 Regelprüfungen durch die bei der Sozialsenatorin angesiedelte Wohn- und Betreuungsaufsicht (Heimaufsicht) durchgeführt wurden, hat die CDU das Thema in der letzten Bürgerschaftssitzung erneut zur Debatte gestellt.

Sie forderte in einem Dringlichkeitsantrag den Senat auf, „unverzüglich ein Konzept vorzulegen, in welchem durch geeignete Maßnahmen dargestellt wird, wie der rechtswidrige Zustand fehlender Regelprüfungen abgestellt werden soll. Hierzu sind strukturelle wie personelle Sofortmaßnahmen darzustellen.“

Die Regierungsfraktionen lehnten den Antrag ab mit dem Verweis auf den Koalitionsvertrag, der ohnehin eine personelle Aufstockung der Wohn- und Betreuungsaufsicht vorsieht.

Das Sozialressort hatte vor gut zwei Wochen die mangelnden Kontrollen unter anderem auf einen hohen Krankenstand zurückgeführt. Außerdem hätten fehlende Regelprüfungen nicht bedeutet, dass die entsprechenden Heime nicht kontrolliert worden seien: Denn die Zahl der Fälle, in denen die Heimaufsicht durch Anlassprüfungen einer konkreten Beschwerde nachgegangen sei, habe sich stark erhöht.

„Regelprüfungen sind keine Anlassprüfungen“, kritsiert Reinhard Leopold von der Bremer Selbsthilfe-Initiative „Heim-Mitwirkung“. Der Gesetzgeber habe festgelegt, dass es einmal jährlich eine Regelprüfung der Pflegeanbieter in Bremen geben müsse, „und dies gilt aktuell. Es ist nicht hinnehmbar, dass Kontroll- und Aufsichtsbehörden gesetzliche Vorgaben einfach nicht erfüllen.“

Regelkontrollen seien schon deswegen unverzichtbar, weil viele Missstände in Einrichtungen nicht gemeldet würden. Die anlassbezogenen Kontrollen bezögen sich also nur auf einen „Bruchteil dessen, was in der Realität an Mängeln zu beklagen ist.“
Quelle: https://taz.de/!5661547/



7. Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag, 10:00-18:00 Uhr) am 30.01.2020 from Bremische Bürgerschaft on Vimeo.

TOP 30 ab 4:55:09
Konzept gegen rechtswidrig ausgesetzte Regelprüfungen der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht (WoBeA)

Quelle: https://vimeo.com/388460779



Zitat
Bürgerschaft
Debatte zur Kontrolle


von Nina Willborn 30.01.2020

Die CDU kritisiert die nicht erfolgten 190 Regelprüfungen in Bremer Pflegeheimen per Dringlichkeitsantrag. Die Regierungsfraktionen argumentieren mit der beantragten Aufstockung der Heimaufsicht.

Vier neue Stellen für die Heimaufsicht hat Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) weit oben auf ihrem Wunschzettel für die Haushaltsberatungen aufgeschrieben. Die CDU treibt die Zahl von 190 ausgebliebenen Regelprüfungen in Einrichtungen für alte oder behinderte Menschen – 192 hätte es im Jahr 2018 laut Gesetzestext geben müssen – weiterhin um. Sigrid Grönert, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, kritisierte in der per Dringlichkeitsantrag anberaumten Diskussion in der Bürgerschaft: „Die Heimaufsicht muss zwingend ihre Aufgabe der jährlichen Prüfung wahrnehmen.“ Die Sozialsenatorin behaupte zwar, alles im Griff zu haben – Grönert hegt jedoch starke Zweifel daran und hat bereits eine kleine Anfrage mit insgesamt 24 Detailfragen vorbereitet.

Die Vertreter der Regierungsfraktionen, die den Antrag ablehnten, halten die Lage ebenfalls für nicht gerade ideal, verweisen jedoch auf den Beschluss im Koalitionsvertrag und die Bemühungen des Ressorts, die Situation zu verbessern. „In der Sache liegen wir nicht weit auseinander“, sagte etwa Sofia Leonidakis, sozialpolitische Sprecherin der Linken. Die Zahl der Kontrollen nach Hinweisen auf mögliche Missstände lag bis Oktober 2018 bei 220. Bei ihnen überprüfe die Heimaufsicht neben dem Angezeigten auch andere Bereiche des jeweiligen Heims. Leonidakis: „Die Heimaufsicht hat nicht die ganze Zeit Däumchen gedreht.“ Auch Birgitt Pfeiffer, sozialpolitische Sprecherin der SPD, betonte, die Mitarbeiter der Heimaufsicht seien nicht zuletzt durch die stark gestiegene Zahl an Anlasskontrollen in den Heimen präsent, würden hingegen aber durch die Beantwortung der umfangreichen CDU-Anfrage von ihrer eigentlichen Arbeit abgelenkt. „Sie werfen sich hinter einen fahrenden Zug“, sagte sie an Grönert gerichtet.

Magnus Buhlert, sozialpolitischer Sprecher der FDP, hegte eher grundlegende Zweifel am 2017 veränderten Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz. Als Gesetzgeber müsse sich das Parlament fragen, ob es bei dem Gesetz alles richtig gemacht habe, ob zum Beispiel der Prüfungszyklus richtig gewählt wurde. „Es kann die Bürgerschaft nicht zufriedenstellen, dass es ein Gesetz gibt, das nicht umgesetzt werden kann.“
Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-debatte-zur-kontrolle-_arid,1893783.html
« Letzte Änderung: 18. Februar 2020, 00:43 von admin » Gespeichert

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« Antworten #14 am: 27. Januar 2020, 18:58 »

Zitat
BIVA-Pflegeschutzbund fordert Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

Bremen/Bonn. Schon seit einiger Zeit beobachtet der BIVA-Pflegeschutzbund mit Sorge, dass die Zahl der Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen sinkt. Jetzt hat eine parlamentarische Anfrage der CDU ergeben, dass 2019 nur zwei von mehr als 190 Pflegeheimen in Bremen regelhaft durch die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht geprüft wurden. Im Jahr davor hatte der NDR in einer eigenen Recherche über die fehlende Aufsicht und Kontrolle berichtet. Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert, sofort die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen sicherzustellen.

Einmal jährlich muss jedes Heim laut Bremischem Heimgesetz durch die kommunale Aufsichtsbehörde besucht und kontrolliert werden. Gründe dafür, dass dies im letzten Jahr fast nicht geschehen ist, liegen offenbar im Personalmangel der Behörde und einem hohen Aufkommen an anlassbezogenen Prüfungen. In solchen Prüfungen geht die Aufsichtsbehörde konkreten Hinweisen auf Mängel nach.

„Anlassbezogene Prüfungen sind aus unserer Sicht kein Ersatz für die regelmäßigen Kontrollen“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Es kann nicht sein, dass eine Prüfung davon abhängt, ob sich ein Betroffener traut, Missstände zu melden. Wir wissen aus unserer Rechtsberatung, dass viele Heimbewohner und ihre Angehörigen aus Angst vor Repressalien stillhalten.“ Zudem liege der Zweck der regelmäßigen Kontrollen auch in einer präventiven Wirkung, damit es gar nicht erst zu Missständen kommt. „Diese Entwicklung ist nicht im Interesse der Bewohner und ihrer Angehörigen. Der seit langem beklagte Personalmangel in kommunalen Aufsichtsbehörden darf nicht zu Lasten der Betroffenen gehen. Eine Abschaffung oder Verringerung der Prüfungen lehnen wir entschieden ab“, so Stegger.
Quelle: PM BIVA-Pflegeschutzbund, 24.01.2020

* PM_BIVA_Regelpruefungen_in_Bremer_Heimen_finden_nicht_statt_200124.pdf (402.5 KB - runtergeladen 595 Mal.)
« Letzte Änderung: 27. Januar 2020, 19:12 von admin » Gespeichert

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« Antworten #13 am: 17. Januar 2020, 19:10 »

Bremen Zwei "Der Tag" - 17.01.2020, ca. 14:40 Uhr

"Heimaufsicht Bremen kommt Regelprüfauftrag nicht nach"


Interview: Maike Evers-Schmidt | Moderation: Marion Cotta


Quelle: https://www.radiobremen.de/bremenzwei/ -
Mit freundlicher Genehmigung von Radio Bremen, Produktion 2020
« Letzte Änderung: 27. Januar 2020, 18:40 von admin » Gespeichert

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« Antworten #12 am: 16. Januar 2020, 15:37 »

BREMISCHE  BÜRGERSCHAFT - Landtag | Drucksache 20/232 (zu Drs. 20/152) 20. Wahlperiode  14.01.2020

Antwort des Senats  auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU  vom 12. November 2019
„Arbeitsfähigkeit der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht (WoBeA)
- Gewährleistung der gesetzlichen Regelprüfungen“


[Download >>]

Zitat
"Es ist zu beobachten, dass Einrichtungen verstärkt dazu übergehen, trotz ausgesprochener Belegungsstopps durch die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht Anordnungen zuwider zu handeln und weiterhin Bewohnerinnen bzw. Bewohner in den betroffenen Einrichtungen aufzunehmen. Rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Behörde und Träger werden dabei offenbar billigend in Kauf genommen.  ..."

* 2020-01-16_Drs-20-232_78b73.pdf (60.96 KB - runtergeladen 639 Mal.)
« Letzte Änderung: 17. Januar 2020, 10:27 von admin » Gespeichert

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« Antworten #11 am: 15. Januar 2020, 17:18 »

Zitat
Sozialverband Deutschland
Sicherstellung der Kontrollen in Pflegeheimen gefordert

von Maurice Arndt, 15.01.2020

Bremen. Der Landesvorstand des Sozialverbandes Deutschland fordert den Senat auf, Kontrollen in Pflegeheimen sofort sicherzustellen. Das Wohn- und Betreuungsgesetz fordere, für die "körperliche und seelische Unversehrtheit" von Pflegeheimnutzern einzustehen. Vergangene Gesetzesverstöße, wie Gewalt in der Pflege oder hygienische Mängel, verdeutlichten die Wichtigkeit von Kontrollen, heißt es in einer Mitteilung. Kontrollen seien ein unverzichtbares Instrument, um sicherzustellen, dass ältere Menschen mit Würde und Respekt behandelt würden.
Quelle: www.weser-kurier.de, Seite 8



Siehe auch unsere Forderung vor längerer Zeit unter http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=2293.0 ... und ...

Bremer Heimaufsicht: Heimen und Heimaufsicht fehlt Personal [>>]
(Bericht aus 2011 !!!)



Folgender Kommentar eines ehemaligen erfahrenen Heimaufsichtsbeamten aus Hessen, dem die aktuelle Berichterstattung mit der Bitte um Kommentierung zugeschickt wurde:

Zitat
[14.1., 06:52] Gussmann: Hallo Herr Leopold, Ihre Nachricht habe ich gelesen. Die Kritik ist völlig zurecht, aber nich ganz ausreichend. Die zuständige Heimaufsicht ist dem Sozialdezernat unterstellt und somit einem der Kostenträger. Die Bremer Heimaufsicht muss diesem Dezernat entzogen werden, weil hier ein Interessenkonflickt besteht. Vielleicht können Sie darauf hinweisen. Das Sozialdezernat hat doch kein Intersse Mängel in Pflegeheimen festzustellen. Außerdem hat die Bremer Heimaufsicht keine Pflegekräfte die die Qualität der Pflege und Betreuung beurteilen und prüfen können. Eine Heimaufsicht die dem Sozialdezernat unterliegt ist praktisch immer in einem Interessenkonflickt. Das Problem haben wir auch in anderen Bundesländern in denen die Heimaufsichten kommunalisiert sind.

[14.1., 08:49] Leopold: Ist Ihre Einschätzung für Medien zitierfähig und darf ich die Kernaussage von Ihnen weitergeben?

[14.1., 08:59] Gussmann: Ja, natürlich, der Fehler am ganzen System ist, dass die Heimaufsichtsbehörden im Rahmen der Kommunalisierung den Kommunen unterstellt sind. Die Kommunen sind, wie die Pflegeversicherungen Kostenträger. Kommunen sind aber oft auch Heimträger und somit als Ordnungsbehörde nicht mehr wirklich unabhängig. Die Tatsache, dass das Bundesheimgesetz seit 2006 abgeschafft wurde hat den Ländern die Möglichkeit gegeben hier eigene Prioritäten zu setzen. Alte Menschen haben keine Lobby obwohl sie unseren Wohlstand erarbeitet haben.
« Letzte Änderung: 16. Januar 2020, 11:30 von admin » Gespeichert

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