Vierjähriger Rechtsstreit beendet Ein Fall aus Wildeshausen könnte bundesweit Rechtsgeschichte schreiben: Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat zwei Frauen aus der Kreisstadt Recht gegeben, die sich gegen Änderungskündigungen ihres Arbeitgebers gewehrt haben
Dem erteilten die Erfurter Bundesrichter in den Revisionsverfahren eine Absage (Az.: 2 AZR 613/10 und 2 AZR 617/10). Das Gericht entschied, dass an Änderungskündigungen in diesem Zusammenhang strengste Auflagen geknüpft sind. Das Bundesarbeitsgericht habe „auch für eine grundsätzliche Klärung der Rechtsverhältnisse im kirchlichen Tarifrecht“ gesorgt, erklärte der Wildeshauser Rechtsanwalt Oliver Grübbel.
Quelle: https://www.nwzonline.de/Region/Artikel/2705944/Bundesgericht Quelle: Artiikel in Langform aus der NWZ