Neues Beschwerderecht seit 1.9.2009Zum 1.9.2009 änderten sich die Rechtsmittel gegen Beschlüsse des neuen Betreuungsgerichtes im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren durch das neue FamFG. Dies betrifft sowohl Fristen- wie Formvorschriften und die Personen, die ein Beschwerderecht haben.
Die Rechtsmittel für Gerichtsbeschlüsse des Betreuungsgerichtes seit 1.9.2009 heißen weiter Beschwerde, §§ 59 ff. FamFG (und insbes. wenn gegen einen Beschluss eines Rechtspflegers in Vergütungssachen vorgegangen wird, Erinnerung (§ 11 Rechtspflegergesetz).
Die bisherige weitere Beschwerde an das Oberlandesgericht wird durch die Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof ersetzt (§§ 70 ff. FamFG).
Gerichtsbeschlüsse müssen seit 1.9.2009 zwingend eine Rechtsmittelbelehrung enthalten (§ 39 FamFG).
Viele weitere wichtige Hinweise und Informationen dazu sind im Internet zu finden:
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