Vereinfachtes Verfahren zur Preisanhebung in Pflegeheimen In den vergangenen Jahren hat sich das Vergütungsniveau für den pflegebedingten Aufwand und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in der niedersächsischen Pflegeheimen teilweise nur in geringem Umfang weiterentwickelt. Insbesondere die Anwendung des sogenannten Externen Vergleichs hat dazu geführt, dass im Vergleich mit den alten Bundesländern in Niedersachsen niedrigere Preise gezahlt wurden. Dies hat nicht zuletzt zu zahlreichen und massiven Protesten der Einrichtungsvertreter und zu politischer Einflussnahme durch die Sozialministerin Frau Ross - Luttmann geführt.
Vor diesem Hintergrund haben die Verbände der Pflegekassen in Niedersachsen für das Jahr 2009 ein "Vereinfachtes Verfahren" zur Entgeltanhebung entwickelt. Sofern keine Erkenntnisse im Rahmen von Qualitätsprüfungen durch den MDKN auf Mängel in der Ergebnisqualität vorliegen und die Entgelte in den letzten Jahren nicht erhöht worden sind, kann eine Preisanpassung analog der allgemeinen Grundlohnsummenentwicklung erfolgen, die sich seit 2004 zum Beispiel auf 3,93 Prozent summiert hat.
Die Kommunalen Spitzenverbände haben sich – im Bewusstsein der zu erwartenden finanziellen Mehrbelastungen für die örtlichen Sozialhilfeträger – zwischenzeitlich für eine Anwendung des "Vereinfachten Verfahrens 2009" vor Ort ausgesprochen. Damit können die Kostenträger dieses Verfahren ab sofort zur Grundlage der Verhandlungen machen und auch in bereits begonnene und noch nicht abgeschlossene Vergütungsverhandlungen einbringen.
Quelle: http://www.aok-gesundheitspartner.de