Titel: STATIONÄR: Dürfen Hilfskräfte und Auszubildende Medikamente geben? Beitrag von: admin am 13. September 2016, 14:10 Medikamentengabe durch nicht examiniertes Personal
"Dürfen Hilfskräfte und Auszubildende Medikamente geben?" Diese Frage stellen sich ofmals Angehöige von pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen. Nachfolgende Informationen sollen ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Grundsätzlich bedarf das Austeilen bzw. Verabreichen, also nicht nur das Richten der Medikation einer Ausbildung dieses Tätigkeitsbereiches. Pflegehelfer/innen benötigen sie ebenso wie Pflegeschüler/innen. Wenn jemand „geeignet“ ist, d.h. hierzu entsprechend ausgebildet ist, darf diese Person auch Medikamente austeilen bzw. verabreichen. Einen 8-seitigen Fachaufsatz hat Werner Schell auf seinen Internetseieten veröffentlicht: http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Arzneimittelrecht/ABGABE01.pdf In einem Merkblatt der Heimaufsicht Niedersachsen (Stand 07/2016) heißt es dazu: Zitat Anforderungen an Personal
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