Titel: Gesetzentwurf zum Familienpflegezeitgesetz am 15.10.2014 verabschiedet Beitrag von: admin am 18. Oktober 2014, 01:04 Zitat Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit verabschiedet Das Kabinett hat am 15.10.2014 einen Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verabschiedet. Die Menschen in Deutschland werden immer älter und das führt dazu, dass auch die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Schon heute werden mehr als ein Drittel der 2,6 Millionen Pflegebedürftigen von Angehörigen in häuslicher Umgebung gepflegt. Das vom Bundesfamilien- und Bundesarbeitsministerium gemeinsam vorgelegte Gesetz soll betroffene Familien und auch die Wirtschaft entlasten. Menschen, die Beruf und Pflege von Angehörigen in Einklang bringen müssen, sollen mehr zeitliche Flexibilität erhalten. Zehn Tage bezahlte Pflegezeit und Rechtsanspruch Die neuen gesetzlichen Regelungen ruhen auf drei Säulen:
Der Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit gilt jedoch nicht gegenüber Arbeitgebern mit 15 oder weniger Beschäftigten. Mehr Gestaltungsspielraum Die Freistellungsmöglichkeiten für die Pflege naher Angehöriger können miteinander kombiniert werden. Die Gesamtdauer beträgt maximal 24 Monate. Der Begriff der "nahen Angehörigen" wird für das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz erweitert: Auch Stiefeltern, lebenspartnerschaftliche Gemeinschaften und Schwägerinnen und Schwager werden nun berücksichtigt. Die neuen Regelungen gelten auch für Eltern und Angehörige pflegebedürftiger Kinder, die nicht zu Hause, sondern in einer außerhäuslichen Einrichtung betreut werden. Auch für die Begleitung schwerstkranker Angehöriger in der letzten Lebensphase besteht für maximal drei Monate die Möglichkeit, die Arbeitszeit ganz oder teilweise zu reduzieren. Neue Qualität der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Das neue Gesetz soll Familien in schwierigen Situationen entlasten. Gleichermaßen entlaste es aber auch die Wirtschaft, erklärte Familienministerin Manuela Schwesig bei der Vorstellung des Gesetzes. Ein finanzielles Risiko bestehe für Arbeitgeber nicht mehr. Darüber hinaus müssten sie nicht mehr auf wertvolle Fachkräfte verzichten: Beschäftigte seien künftig nicht mehr gezwungen, im Pflegefall ihren Job komplett aufzugeben. Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA141002623&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp Titel: Befragung der Bundesregierung: Manuela Schwesig zur Pflegereform am 15.10.2014 Beitrag von: admin am 18. Oktober 2014, 01:08 Bundesregierung bringt Gesetz zur Familienpflegezeit auf den Weg
Befragung der Bundesregierung mit Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) zum Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf Quelle: www.phoenix.de + http://youtu.be/93hZrt5EB58 |