Titel: Welche Heimformen gibt es? Beitrag von: admin am 12. September 2005, 00:20 Bitte beachten >>> Infos befinden sich in Überarbeitung !!! <<<
Alle Heime sollen den Bewohnerinnen und Bewohnern besondere Betreuung und umfassenden Schutz bieten. Ihre Rechte sind im Heimgesetz festgeschrieben. Es sind drei Heimformen zu unterscheiden:
Altenwohnheime und "Betreutes Wohnen" weisen viele Gemeinsamkeiten auf. In einem wesentlichen Punkt unterscheiden sie sich allerdings: Alle Heimformen unterliegen dem Heimgesetz (im Unterschied zum Betreuten Wohnen). Altenwohnheime haben keinen Versorgungsvertrag nach dem SGB XI.
Die Haushaltsführung und die Essensversorgung werden im Heim übernommen. Auch die pflegerische Betreuung wird in der Regel durch das Heim gewährleistet. Bei einer notwendigen Intensivpflege wird meist eine Verlegung in ein Pflegeheim oder auf die Pflegestation erforderlich. Zimmer mit unterschiedlicher Ausstattung, Vollversorgung und geringfügigen Betreuungsleistungen. Auch für Altenheime gibt es keinen Versorgungsvertrag nach dem SGB XI.
Zimmer mit unterschiedlicher Ausstattung, Vollversorgung sowie umfassende Pflege und Betreuung und Versorgungsvertrag nach dem SGB XI. ------------------------------------------------------------------------------------------- Eine Sonderform stellt
Meistens sind es altersgerechte Wohnungen, bei denen z.B. Flure und Türen breiter, ein rollstuhlgerechten Aufzug sowie keine Schwellen im Haus und in der Wohnung vorhanden sind. Zu der Miete wird in der Regel eine Betreuungspauschale erhoben. Darin können z.B. folgende Leistungen enthalten sein:
Bei Bedarf können weitere Betreuungs- und Pflegeleistungen hinzu bestellt werden, die dann extra bezahlt werden müssen:
In welchem Maße und wie lange diese genutzt werden, entscheiden die Mieter nach Ihren Bedürfnissen und Ihrer individuellen Situation. |