Titel: MDK-Pflegegutachten Beitrag von: siggi am 25. Juni 2009, 11:33 Hallo, nach Widerspruch gegen die Einstufung einer komatösen Heimbewohnerin verlangt die Pflegekasse jetzt vom Heim Kopien der Pflegedoku über 6 Monate, um den körperlichen Zustand festzustellen. Nach erneutem Widerspruch werden die 6 Monate auf 1 Woche reduziert.
Frage: entspricht es den Vorgaben, einen Widerspruch gegen eine zu niedrige Pflegestufe durch Einsichtnahme in Kopien der Pflegedoku zu bearbeiten oder ist das reine Schikane? Danke. Titel: Re: MDK-Pflegegutachten Beitrag von: admin am 29. Juni 2009, 02:04 Hallo,
die Pflegedoku spielt sicher eine nicht zu unterschätzende Rolle bei der Begutachtung des MDK - allerdings nicht die einzige. Auf den Internetseiten des MDK unter http://www.mdk.de/324.htm finden Sie detaillierte Infos:
Helfen könnte Ihnen bei der Lösung des Problems z.B. - http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1031.0 - http://www.pflegestufe.info/pflege/pflegebedarf.html Viel Erfolg! Titel: Re: MDK-Pflegegutachten - Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft Beitrag von: Multihilde am 07. September 2009, 10:21 Pflege: Neue Begutachtungs-Richtlinien in Kraft
Essen, 30. Juli 2009 Das Bundesministerium für Gesundheit hat die neuen Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit genehmigt. Sie regeln verbindlich, wie die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) vorgehen, wenn Pflegebedürftige einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben. Die aktualisierte Fassung setzt die begutachtungsrelevanten Themen aus dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 1. Juli 2008 um und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Erarbeitet wurden die Richtlinien gemeinschaftlich vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS), den MDK der Länder und dem GKV-Spitzenverband der Pflegekassen. Die Neuerungen:
Seit Einführung der Pflegeversicherung 1994 haben die Gutachterinnen und Gutachter der Medizinischen Dienste rund 19 Mio. Begutachtungen durchgeführt. Davon waren 9,3 Mio. Erstgutachten und 6,5 Mio. Folgegutachten. Knapp 2,1 Mio. Menschen beziehen derzeit Leistungen nach dem Pflege-Versicherungsgesetz. Quelle: http://www.mds-ev.org/3319.htm (http://www.mds-ev.org/3319.htm) [Download der MDK-Begutachtungs-Richtlinie >>] (http://www.mds-ev.de/media/pdf/BRi_Pflege_090608.pdf) |