PERSONAL: Heimleiter darf nicht gleichzeitig verantwortliche Pflegekraft sein

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Heimleiter darf nicht gleichzeitig verantwortliche Pflegekraft sein

(openPR) - In einer aktuellen Entscheidung v. 16.11.07 hat das LSG Baden-Württemberg (Az. L 4 P 2359/04) umfassend zur Frage der Personalunion von Heimleitung und verantwortlicher Pflegeperson Stellung bezogen.

Nach Auffassung des Gerichts genügt die Personalunion nicht den Grundsätzen der pflegerischen Gesamtverantwortung, wenn und soweit der "Hausdirektor" eines Pflegestifts gleichzeitig die Aufgaben von Heimleitung und ständig verantwortlicher Pflegeperson wahrnimmt. Dies gilt unabhängig von der Größe des Pflegeheims bzw. der Zahl der Pflegeplätze. Demnach ist es erforderlich, dass die ständig verantwortliche ausgebildete Pflegefachkraft wesentlich im Pflegebereich tätig ist. Wegen der Bedeutung der Rechtssache hat das LSG die Revision zugelassen.

[zum Originaltext / Urteil des LSG Baden-Württemberg >>]

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit.de >>>LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.11.2007, L 4 P 2359/04

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